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VpsyV e.V. Zertifizierung

Zertifizierung

Zertifizierung für psychologische Berater: Qualität und sichtbare Kompetenz für unsere Mitglieder

 

VpsyB  e.V. Zertifizierung für psychologische Berater: Nachweis von Qualität und Kompetenz für unsere Mitglieder

Als Verband für psychologische Berater ist es uns wichtig, Ihren Klienten die Sicherheit zu geben, dass sie sich auf qualifizierte und vertrauenswürdige Beratung verlassen können. Da der Beruf des psychologischen Beraters nicht offiziell anerkannt ist, ist es oft schwierig für Klienten zu wissen, wem sie ihr Vertrauen schenken können.

Aus diesem Grund haben wir die VpsyB e.V. Zertifizierung ins Leben gerufen.

Die Zertifizierung durch den VpsyB zeigt, dass Sie über die notwendige Kompetenz und Qualität in der Beratung verfügen. Dies schafft Vertrauen bei Ihren Klienten und gibt ihnen die Gewissheit, dass sie sich in guten Händen befinden.

Es gibt mehrere Gründe, warum es sinnvoll ist, sich als psychologischer Berater vom VpsyB zertifizieren zu lassen.

Anerkennung und Vertrauen: Die Zertifizierung durch den VpsyB zeigt, dass Sie als psychologischer Berater über die notwendige Kompetenz und Qualität in der Beratung verfügen. Dies schafft Vertrauen bei Ihren Klienten und gibt ihnen die Gewissheit, dass sie sich in guten Händen befinden.

Qualitätsstandards:
Der VpsyB e.V. hat klare Qualitätsstandards für die Zertifizierung von psychologischen Beratern. Durch die Zertifizierung stellen Sie sicher, dass Sie diese Standards erfüllen und kontinuierlich an Ihrer fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung arbeiten.

Sichtbarkeit und Reputation:
Als zertifizierter psychologischer Berater werden Sie auf der Website des VpsyB veröffentlicht und mit Ihrer Praxishomepage verlinkt. Dadurch erhöhen Sie Ihre Sichtbarkeit und Reputation in der Branche und können potenzielle Klienten leichter auf sich aufmerksam machen.

Alle Zertifizierungsarbeiten werden auf der Homepage des VpsyB e.V. veröffentlicht mit Link zur Praxis und Empfehlung .

Sie als psychologischer Berater erhalten bei erfolgreicher Zertifizierung Zertifikat in Papierform, online Zertifikat und Stempel als zertifiziertes Mitglied

Zertifizierungsstufen:

Unsere Zertifizierung beim VpsyB bietet Klienten die Gewissheit, gut ausgebildete und kompetente Berater zu finden, bei denen sie sich sicher und gut aufgehoben fühlen. Wir bieten unseren Mitgliedern die Möglichkeit, durch verschiedene Zertifizierungsverfahren drei abgestufte Zertifizierungsurkunden zu erwerben:

  1. Geprüfter psychologischer Berater VpsyB e.V.
  2.  Zertifizierter psychologischer Berater VpsyB e.V.
  3. Gütesiegel geprüfter psychologischer Berater VpsyB e.V.

Als psychologischer Berater erhalten Sie bei erfolgreicher Zertifizierung ein Zertifikat in Papierform, ein Online-Zertifikat und einen Stempel als zertifiziertes Mitglied.

Diese Zertifikate und das Gütesiegel sind ein Zeichen für Professionalität und Qualität in der psychologischen Beratung. Sie bieten Ihnen und Ihren Klienten Sicherheit und Vertrauen.

Zertifiziertes Mitglied – Qualität und sichtbare Kompetenz für unsere Mitglieder

Hier finden Sie alle Informationen in der Übersicht zur Zertifizierung und den Voraussetzungen, um ein zertifiziertes Mitglied zu werden.

Zertifizierung:
Unsere Zertifizierungsordnung dient dem Nachweis der professionellen Kompetenz des psychologischen Beraters. Der Zertifizierungsprozess wird durch den Verband psychologischer Berater VpsyB e.V. geregelt. Die Zertifizierungskommission ist für die Durchführung des Verfahrens zuständig und unterliegt den Vorschriften der Prüfungsordnung.

Voraussetzungen der Zertifizierung:
Um zertifiziertes Mitglied zu werden, ist die Mitgliedschaft im VpsyB e.V. Voraussetzung. Zudem muss eine nachgewiesene und bestandene Ausbildung zum psychologischen Berater vorliegen.

Zertifiziertes Mitglied:
Als zertifiziertes Mitglied müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden, wie z.B. die Überprüfung des Ausbildungsnachweises, die Zustimmung und Einhaltung von Berufsordnung, Ethik-Kodex, Qualitäts-Kodex und Code of Conduct. Des Weiteren ist die Erstellung einer Facharbeit, das Einreichen von zwei Themen zur Auswahl sowie eine mündliche Überprüfung der fachlichen und persönlichen Kompetenzen erforderlich.

Ablauf des Zertifizierungsverfahrens:
Der Antrag auf Zertifizierung erfolgt elektronisch per Mail an den VpsyB e.V. Nach Prüfung der Unterlagen durch die Geschäftsstelle werden diese an die Zertifizierungskommission weitergeleitet. Der Zertifizierungsprozess beinhaltet eine schriftliche Vorstellung, die Erstellung einer Facharbeit, ein Kolloquium mit der Zertifizierungskommission sowie eine mündliche Überprüfung der Kompetenzen.

Abschluss des Zertifizierungsverfahrens:
Nach erfolgreichem Abschluss des Zertifizierungsverfahrens wird eine Urkunde über die Zertifizierung ausgestellt. Der zertifizierte psychologische Berater erhält das Recht, das entsprechende Zertifizierungssiegel zu führen und in seiner Werbung zu verwenden. Die Zertifizierung ist für einen Zeitraum von drei Jahren gültig und kann bei Erfüllung der Voraussetzungen re-zertifiziert werden.

Rezertifizierung:
Nach Ablauf der drei Jahre ist eine Rezertifizierung möglich. Hierfür müssen jährlich mindestens 5 Supervisionsstunden nachgewiesen werden und mindestens eine Fortbildungsmaßnahme pro Jahr besucht werden.

Wir legen großen Wert auf kontinuierliche Weiterentwicklung und Qualitätssicherung, um unseren Klienten stets eine qualitativ hochwertige Beratung und Unterstützung bieten zu können.

Gütesiegel -der höchste Nachweis für psychologische Berater mit höchster Kompetenz“

Gütesiegel VpsyB e.V. 2024

Unser Verband zeichnet psychologische Berater aus, die höchste Qualität in ihrer Beratungstätigkeit bieten. Das VpsyB Gütezeichen ist ein Zeichen für exzellente Beratung und überzeugt Menschen in Krisensituationen sowie deren Angehörige. Mit dem Gütesiegel zeigen unsere Berater absolute Transparenz und heben sich von Mitbewerbern ab. Die Berufsordnung des VpsyB e.V. legt hohe Maßstäbe zur Qualitätssicherung fest und entwickelt Verfahren zur Durchführung von Qualitätsprüfungen.

Unsere Kriterien zur Beschreibung und Messung eines Qualitätsniveaus für psychologische Berater wurden vor diesem Hintergrund erarbeitet. Die mit dem Gütesiegel ausgezeichneten Berater zeigen nachweislich höchste Professionalität in der psychologischen Beratung. Sie verbinden wissenschaftliches Fachwissen mit individuellem Fallverstehen und verfolgen ein klar strukturiertes, durchdachtes Beratungskonzept.

Gütesiegel:

– Höchster Nachweis der Kompetenz
– Überprüfung des Ausbildungsnachweises
– Einhaltung von Berufsordnung, Ethik-Kodex, Qualitäts-Kodex und Code of Conduct
– Erstellung einer Facharbeit innerhalb von 12 Wochen
– Prüfung der Zertifizierungsarbeit durch die Zertifizierungskommission
– Praktische, mündliche und schriftliche Prüfung vor der Prüfungskommission
– Kolloquium zur Facharbeit mit der Prüfungskommission

Voraussetzungen der Zertifizierung

Die Mitgliedschaft im VpsyB e.V. ist Voraussetzung für die Zertifizierung. Der Antrag auf Zertifizierung muss per Mail eingereicht werden. Eine nachgewiesene und bestandene Ausbildung zum psychologischen Berater ist ebenfalls erforderlich. Die Gebühren für die Gütesiegelprüfung entnehmen Sie bitte unserer Prüfungsordnung.

Ausschreibung

Die Prüfung wird mindestens zwei Monate vor Prüfungsbeginn ausgeschrieben. Die Ausschreibung informiert über Prüfungsdaten, Prüfungsgebühr, Anmeldefrist und Ablauf der Prüfung.

Anmeldung

Für die Anmeldung zur Prüfung benötigen wir folgende Unterlagen:
– Kopie eines amtlichen Ausweises mit Lichtbild
– Zusammenstellung über bisherige berufliche Ausbildung und Praxis
– Angabe zum Beratungsansatz
– Kurze persönliche Vorstellung und Motivationsschreiben

Prüfungsablauf

Die Prüfung besteht aus mehreren Teilen:
– Schriftliche Prüfung: 180 Minuten psychologisches Grundwissen
– Mündliche Prüfung: 60 Minuten Methodenkompetenz, Berufsrecht, Berufsethik, Qualitätskompetenz
– Beratungspraxis: 30 Minuten Beratungsgespräch in Anwesenheit der Prüfungskommission
– Kolloquium: 40 Minuten mündliche Prüfung, Fallbesprechung, Selbstreflexion
– Eignungsüberprüfung

Bei Fragen zur Zertifizierung und zum Gütesiegel stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder telefonisch. Wir freuen uns darauf, Sie als zertifizierten psychologischen Berater in unserem Verband willkommen zu heißen!

 

Prüfungsordnung Gütesiegel

Zertifizierung

§ 1 Ziel

1. Diese Zertifizierungsordnung dient dem Nachweis der professionellen Kompetenz des psychologischen Beraters und regelt den Zertifizierungsprozess durch den Verband psychologischer Berater VpsyB e.V.
2. Das Zertifizierungsverfahren prüft, ob die Voraussetzungen des Antragstellers/der Antragstellerin für die Zertifizierung erfüllt sind.

§ 2 Aufgaben der Zertifizierungskommission

1. Die Zertifizierungskommission des VpsyB e.V. ist für die Durchführung des Zertifizierungsverfahrens gemäß der Prüfungsordnung zuständig.

2. Die Arbeit der Zertifizierungskommission unterliegt den Vorschriften der Prüfungsordnung.

3. Die Zertifizierungskommission zertifiziert oder lässt psychologische Berater zur Zertifizierung zu, basierend auf den qualitativen und quantitativen Anforderungen der Zertifizierungsordnung. Dabei werden die Erfüllung der Zertifizierungskriterien im Gesamtkontext gewürdigt. Nicht erfüllte Kriterien können im begründeten Einzelfall durch die Zertifizierungskommision abgewogen werden, solange das Niveau der jeweiligen Zertifizierungsstufe insgesamt gewahrt bleibt. Die Entscheidungskompetenz hierzu liegt bei der Zertifizierungskommission, Abweichungen müssen begründet und dokumentiert werden.

4. Wenn ein Bewerber die formalen Anforderungen nach Aktenlage weitgehend, aber nicht vollständig erfüllt, wird der Vorgang an die Zertifizierungskommission weitergeleitet. Diese entscheidet, ob die Person trotz teilweiser nicht vollständiger Erfüllung der formalen Anforderungen zum Zertifizierungsgespräch zugelassen werden kann oder ob die Abweichung zu elementar ist und eine Ablehnung erfolgen muss. Im Falle einer Einladung prüft die Zertifizierungskommission im Rahmen des Zertifizierungsgesprächs, ob fehlende formale Anforderungen durch anderweitig erbrachte Leistungen kompensiert werden können, folgt aber ansonsten dem regelhaften Ablauf des Zertifizierungsgesprächs.

§ 3 Zertifizierungsstufen

Unsere Zertifizierung beim Verband psychologischer Berater VpsyB e.V. bietet Klienten die Gewissheit, gut ausgebildete und kompetente Berater zu finden, bei denen sie sich sicher und gut aufgehoben fühlen. Wir bieten unseren Mitgliedern die Möglichkeit, durch verschiedene Zertifizierungsverfahren drei abgestufte Zertifizierungsurkunden zu erwerben

1. geprüfter psychologischer Berater VpsyB e.V

2. zertifizierter psychologischer Berater VpsyB e.V.

3. Gütesiegel geprüfter psychologischer Berater VpsyB e.V.

§ 4 Voraussetzungen der Zertifizierung

  1. Die Mitgliedschaft im VpsyB e.V. ist in jedem Fall Voraussetzung für die Zertifizierung. Der Antrag auf Zertifizierung muss durch den Antragsteller direkt per Mail erfolgen.
  2. Eine nachgewiesene und bestandene ordentliche Ausbildung zum psychologischen Berater ist Voraussetzung für die Zulassung zur Zertifizierung.

3 Voraussetzungen je nach Level der Zertifizierung

 

3.1 Geprüftes Mitglied

  • Überprüfung des Ausbildungsnachweises
  • Unabhängigkeitserklärung, Zustimmung und Einhaltung von Berufsordnung, Ethik-Kodex, Qualitäts-Kodex und Code of Conduct

3.2 Zertifiziertes Mitglied

  • Überprüfung des Ausbildungsnachweises
  • Unabhängigkeitserklärung, Zustimmung und Einhaltung von Berufsordnung, Ethik-Kodex, Qualitäts-Kodex und Code of Conduct
  • Erstellung einer Facharbeit (25 Seiten innerhalb von 12 Wochen)
  • Einreichen von zwei Themen zur Auswahl
  • Prüfung der Zertifizierungsarbeit durch die Zertifizierungskommission
  • Eine Eigenständigkeitserklärung der Arbeit wird vorausgesetzt.
  • Kolloquium des Antragstellers zur Facharbeit mit der Zertifizierungskommission (online)
  • Mündliche Überprüfung der fachlichen und persönlichen Kompetenzen durch 2 Mitglieder der Prüfungskommission der VpsyB e.V. (online)

3.3 Gütesiegel:

  • Höchster Nachweis der Kompetenz
  • Überprüfung des Ausbildungsnachweises
  • Unabhängigkeitserklärung, Zustimmung und Einhaltung von Berufsordnung, Ethik-Kodex, Qualitäts-Kodex und Code of Conduct
  • Erstellung einer Facharbeit (25 Seiten innerhalb von 12 Wochen
  • Einreichen von zwei Themen zur Auswahl
  • Prüfung der Zertifizierungsarbeit durch die Zertifizierungskommission
  • Eine Eigenständigkeitserklärung der Arbeit wird vorausgesetzt

Die Prüfung erfolgt in einer Präsenzveranstaltung

  • Eine zweitägige praktische, mündliche und schriftliche Prüfung vor der Prüfungskommission (Präsenz)
    Die fachlichen und persönlichen Kompetenzen werden von 8 Mitgliedern der Prüfungskommission der VpsyB e.V. überprüft
  •  Kolloquium des Antragstellers zur Facharbeit mit der Prüfungskommission

§ 5 Gebühren

1 Geprüftes Mitglied
1.1 Hier fallen keine weiteren Gebühren an. Durch die Aufnahme im Verband und dem Mitgliedbeitrag sind diese abgegolten.

2 Zertifiziertes Mitglied
2.1 Für das Zertifizierungsverfahren wird eine Gebühr von 224 Euro erhoben.
2.2 Die Zertifizierungsgebühren werden in zwei Stufen erhoben. Der erste Teil von 40 Prozent ist bei Einreichung der ersten Unterlagen für die formale Prüfung fällig. Der zweite Teil von 60 Prozent ist mit der Mitteilung des Zertifizierungstermins fällig.
2.3 Die Gebühr ist eine pauschale Aufwandsentschädigung und unabhängig vom Ausgang des Zertifizierungsverfahrens und vom tatsächlichen Aufwand zu entrichten. Eine Rückerstattung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

3 Gütesiegelprüfung
3.1 Die Gebühren für eine Gütesiegelprüfung sind der Prüfungsordnung des Verbandes VpsyB e.V. zu entnehmen

§ 6 Zertifizierungsverfahren – zertifizierte Mitglieder

1 Ablauf des Zertifizierungsverfahrens

1.1 Der Antrag auf Zertifizierung ist elektronisch per Mail auf dem entsprechenden Formular an den VpsyB e.V. zu richten. Die erforderlichen Ausbildungsnachweise sind dem Antrag beizufügen.

1.2 Die Geschäftsstelle des VpsyB e.V. prüft den Antrag und die beigefügten Nachweise auf Vollständigkeit. Sobald alle erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen, wird der Antrag zur Bearbeitung an die Zertifizierungskommission weitergeleitet.

1.3 Die Zertifizierungskommission führt den gesamten Zertifizierungsprozess mit mindestens zwei Mitgliedern der Zertifizierungskommission durch. Dabei wird die persönliche Eignung des Antragstellers/der Antragstellerin überprüft.

  • Im Zertifizierungsprozess werden folgende Kompetenzen mündlich online überprüft und thematisiert: Fachkompetenz, Beziehungskompetenz, Ethikkompetenz, Qualitätskompetenz, Selbstreflektionskompetenz, Prozesskompetenz und
    Selbstkompetenz.
  • Der Ablauf des Zertifizierungsprozesses beinhaltet eine kurze schriftliche persönliche und berufliche Vorstellung, die Unterbreitung zweier Themenvorschläge für die Facharbeit, die Freigabe zur Erstellung der Facharbeit, die Erstellung der Facharbeit ( 25 Seiten innerhalb von 12 Wochen), die Prüfung der Zertifizierungsarbeit durch die Zertifizierungskommission, ein anschließendes Kolloquium des Antragstellers zur Facharbeit mit der Zertifizierungskommission und eine mündliche Überprüfung der fachlichen und persönlichen Kompetenzen.

1.4 Nach Abschluss des Zertifizierungsprozesses entscheidet die Zertifizierungskommission, ob das Zertifizierungsverfahren bestanden ist. Als Entscheidungsgrundlage dient das Kompetenzmodell, bei Zweifelsfällen besteht ein Ermessensspielraum der Zertifizierungskommission. Bei Ablehnung besteht die Möglichkeit, sich nach 12 Monaten und ggf. dem Nachweis weiterer Entwicklungsschritte der persönlichen oder fachlichen Beratungskompetenz erneut zertifizieren zu lassen.

 

2 Abschluss des Zertifizierungsverfahrens

2.1 Wenn alle Voraussetzungen für die Zertifizierung erfüllt sind und der Zertifizierungsprozess erfolgreich abgeschlossen wurde, erfolgt die Zertifizierung.

2.2 Dem Antragsteller/der Antragstellerin wird eine Urkunde über die erfolgte Zertifizierung ausgestellt. Diese bleibt Eigentum des VpsyB e.V. und wird dem Antragsteller/der Antragstellerin übergeben.

2.3 Der zertifizierte psychologische Berater erhält das Recht, das entsprechende Zertifizierungssiegel zu führen und in seiner Werbung zu verwenden.

2.4 Die Zertifizierung ist für einen Zeitraum von drei Jahren gültig. Nach Ablauf dieser Frist kann eine Rezertifizierung beantragt werden, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

2.5 Bei Verstoß gegen die ethischen Grundsätze des VpsyB e.V. oder bei nachträglich festgestellten falschen Angaben im Zertifizierungsverfahren kann die Zertifizierung widerrufen werden.

3 Rezertifizierung

Die Rezertifizierung nach drei Jahren erfolgt durch den Nachweis von jährlich mindestens 5 Supervisionsstunden und der Teilnahme an mindestens einer Fortbildungsmaßnahme pro Jahr. Dies stellt sicher, dass unsere zertifizierten Mitglieder kontinuierlich ihre fachlichen Kenntnisse und Kompetenzen weiterentwickeln und auf dem neuesten Stand bleiben. Durch regelmäßige Supervision und Fortbildung sind unsere Berater in der Lage, ihren Klienten stets qualitativ hochwertige Beratung und Unterstützung zu bieten.

4 Einspruch gegen Entscheidungen

4.1 Gegen Entscheidungen der Zertifizierungskommission kann innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe schriftlich Einspruch eingelegt werden.
4.2 Der Einspruch ist an den Vorstand des VpsyB e.V. zu richten und zu begründen.
4.3 Der Vorstand entscheidet über den Einspruch und teilt seine Entscheidung schriftlich mit.

§ 7 Zertifizierungsverfahren – Gütesiegelprüfung

Das Verfahren der Gütesiegelprüfung ist der Prüfungsordnung des Verbandes VpsyB e.V. zu entnehmen

§ 8 Inkrafttreten

Diese Zertifizierungsordnung wurde am 28.12.2023 durch die Mitgliederversammlung verabschiedet und ist seitdem in Kraft.