Ethik Komitee

Ethics and Honor Committee des VpsyB e.V.

Ethics and Honor Committee – Wahrung ethischer Standards in der psychologischen Beratung außerhalb der Heilkunde.
VpsyB e.V. Verband Psychologischer Berater Association for non medical counselors

Wer Beratung in Anspruch nimmt, muss sich auf etwas verlassen können – auf Respekt, auf Vertraulichkeit, auf professionelles Handeln. Das Ethik- und Ehrenkomitee des VpsyB e.V. ist die Instanz, die genau dieses Verlassen-Können absichert.

Willkommen beim Ethics and Honor Committee

Das Ethik- und Ehrenkomitee – im internationalen Sprachgebrauch Ethics and Honor Committee – ist verantwortlich für die Aufrechterhaltung der höchsten ethischen Standards in der nicht-medizinischen psychologischen Beratung. Seine Mission besteht darin, die ethischen Standards in der psychologischen Beratung außerhalb der Heilkunde zu fördern und zu wahren – um sowohl die Integrität der Profession als auch das Vertrauen der Klientinnen und Klienten zu schützen.
Damit ist das Komitee mehr als ein Kontrollorgan. Es ist die Stelle, an der das ethische Selbstverständnis des Verbandes lebendig gehalten wird – durch Reflexion, durch Fortbildung, durch Beratung bei schwierigen Fragen und, wo nötig, durch klare disziplinarische Konsequenz.

Ethik ist das Fundament unserer Profession. Eine ethische Beratungspraxis stellt sicher, dass die Rechte und das Wohl der Klientinnen und Klienten stets im Mittelpunkt stehen.

Sie trägt dazu bei, eine vertrauensvolle Beratungsbeziehung aufzubauen, fördert das Wachstum und Wohlbefinden der Ratsuchenden und schützt zugleich die Integrität des Beratungsberufs.

Im Ethik- und Ehrenkomitee fördern wir die zentralen Werte unserer Profession: Integrität, Vertraulichkeit, Respekt, Gerechtigkeit und Verantwortung.

Gleichberechtigte Doppelspitze – die Leitung

Das Ethik- und Ehrenkomitee wird in einer gleichberechtigten Doppelspitze geführt. Anna Lena Fischer und Thomas Soller leiten das Komitee gemeinsam – mit gleichen Rechten, gleichen Pflichten und gleicher Stimme. Diese paritätische Co-Leitung ist eine bewusste strukturelle Entscheidung:

Vier-Augen-Prinzip in ethischen Fragen.

Ethische Entscheidungen erfordern Reflexion. Eine Doppelspitze stellt sicher, dass keine Position aus einer einzelnen Perspektive heraus getroffen wird.

Gegenseitige fachliche Reflexion.

Anna Lena Fischer und Thomas Soller bringen unterschiedliche Erfahrungen, Perspektiven und Schwerpunkte ein – diese Vielfalt fließt in jede Entscheidung des Komitees ein.

Strukturelle Stabilität.

Eine Doppelspitze sichert die Arbeitsfähigkeit des Komitees auch dann, wenn eine Leitungsperson zeitweise verhindert ist.

Symbolische Aussage.

Die paritätische Leitung ist ein sichtbares Zeichen, dass der Verband ethische Aufsicht nicht in einer einzelnen Hand bündelt – ein wichtiges Glaubwürdigkeitsargument.

Das Komitee setzt sich insgesamt aus sechs engagierten Mitgliedern zusammen, die alle durch fachliche Erfahrung, beraterische Praxis und ein erkennbares ethisches Selbstverständnis ausgewiesen sind.
Anna Lena Fischer

Anna Lena Fischer

Co-Leitung Ethik- und Ehrenkomitee

Thomas Soller

Thomas Soller

Co-Leitung Ethik- und Ehrenkomitee

Unsere Mission

Das Ethik- und Ehrenkomitee verfolgt drei miteinander verbundene Ziele:

Ethische Standards wahren.

Wir stellen sicher, dass alle Mitglieder des VpsyB e.V. die festgelegten ethischen Richtlinien und professionellen Standards einhalten. Wir überprüfen und aktualisieren diese Richtlinien regelmäßig, um sie an aktuelle fachliche, gesellschaftliche und rechtliche Entwicklungen anzupassen.

Mitglieder unterstützen.

Wir bieten Beratung und Unterstützung für Mitglieder, die in ihrer beraterischen Praxis ethische Fragen oder Bedenken haben. Wir bieten Schulungen und Fortbildungen zu ethischen Themen und Standards an – damit Ethik nicht abstrakt bleibt, sondern als praktische Kompetenz in der Beratung wirken kann.

Klientinnen und Klienten schützen.

Wir nehmen Beschwerden über mögliches ethisches Fehlverhalten oder Verstöße gegen die Kodizes des Verbandes entgegen, prüfen sie sorgfältig und untersuchen sie. Damit ist das Komitee auch Schutzinstanz für Ratsuchende, die sich in einer Beratungsbeziehung nicht angemessen behandelt fühlen.

Unser Handeln folgt klaren Maximen: Wir handeln ehrlich und mit festem moralischem Prinzip. Wir respektieren die Privatsphäre und den Schutz der persönlichen Informationen der Klientinnen und Klienten.

Wir behandeln alle Personen mit Würde und achten auf ihre Rechte und Wünsche. Wir setzen uns für faire und unparteiische Praktiken ein und sind uns unserer Verantwortung gegenüber Klientinnen und Klienten, der Gemeinschaft und dem Berufsstand bewusst.

Aufgaben des Ethik- und Ehrenkomitees

1. Überwachung der ethischen Standards

Das Komitee stellt sicher, dass alle Mitglieder die festgelegten ethischen Richtlinien und professionellen Standards einhalten. Es überprüft und aktualisiert diese Richtlinien regelmäßig, damit sie den aktuellen Entwicklungen im Bereich der psychologischen Beratung außerhalb der Heilkunde entsprechen.

2. Beratung und Unterstützung der Mitglieder

Das Komitee berät und unterstützt Mitglieder, die in ihrer beraterischen Praxis ethische Fragen oder Bedenken haben. Es bietet Schulungen und Fortbildungen zu ethischen Themen und Standards an – damit ethische Kompetenz als praktische Kompetenz in der Beratung wirken kann.

3. Untersuchung von Beschwerden

Das Komitee nimmt Beschwerden über ethisches Fehlverhalten oder Verstöße gegen die Ehrenkodizes entgegen, prüft sie und führt Untersuchungen in einem fairen, transparenten und vertraulichen Rahmen durch.

4. Empfehlung von Disziplinarmaßnahmen

Bei festgestellten Verstößen empfiehlt das Komitee geeignete Disziplinarmaßnahmen. Diese werden nach Prüfung und Bestätigung durch das Ehrengericht umgesetzt.

5. Prüfung von Vorstand und erweitertem Präsidium

Das Komitee überwacht und prüft die ethische Integrität und das Verhalten des Vorstands und des erweiterten Präsidiums. Damit ist sichergestellt, dass auch Führungspositionen den höchsten ethischen Standards entsprechen und transparent handeln. Diese Aufsichtsfunktion ist ein zentrales strukturelles Element der Verbandsethik – sie schützt vor jedem Eindruck, dass ethische Maßstäbe nur für die Mitgliederbasis gälten.

6. Förderung der professionellen Integrität

Das Komitee fördert ein hohes Maß an professioneller Integrität und Verantwortungsbewusstsein unter den Mitgliedern. Es veröffentlicht Richtlinien und Best Practices, die die Einhaltung ethischer Standards in der praktischen Beratungsarbeit unterstützen.

7. Mitwirkung bei Zertifizierungs- und Akkreditierungsverfahren

Das Komitee hat das Recht, bei allen Zertifizierungs- und Akkreditierungsprozessen einen von der Co-Leitung beauftragten Vertreter zu entsenden – damit ethische Aspekte bereits strukturell in die Qualifikationsverfahren des Verbandes einfließen.

8. Berichterstattung an die Präsidentin

Das Komitee informiert die Präsidentin einmal jährlich über seine Tätigkeiten und über besondere Fälle. Diese Berichterstattung erfolgt unter strikter Wahrung der Vertraulichkeit und der Unabhängigkeit des Komitees – persönliche Daten Betroffener bleiben dabei geschützt.

Das Beschwerdeverfahren – Schritt für Schritt

Das Komitee folgt einem klaren, gestaffelten Verfahren, das Fairness, Transparenz und Vertraulichkeit gleichermaßen sichert. Beschwerden – ob von Klientinnen und Klienten, von Mitgliedern oder von Dritten – durchlaufen einen strukturierten Ablauf in sechs Schritten:

Schritt 1. Einreichung der Beschwerde

Beschwerden über mögliches Fehlverhalten sind schriftlich an das Ethics and Honor Committee zu richten. Auch anonyme Beschwerden werden geprüft, sofern sie substantiierte Anhaltspunkte enthalten.

Die Kontaktaufnahme erfolgt über die Geschäftsstelle des VpsyB e.V., die das Anliegen vertraulich an das Komitee weiterleitet.

Schritt 2. Vorläufige Prüfung

Das Komitee führt eine vorläufige Prüfung der Beschwerde durch, um deren Stichhaltigkeit und die Notwendigkeit einer vollständigen Untersuchung zu beurteilen. Das betroffene Mitglied wird informiert und erhält die Möglichkeit, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben.

Schritt 3. Untersuchungsverfahren

Sofern die vorläufige Prüfung dies erforderlich macht, wird eine Untersuchungsgruppe gebildet. Diese sammelt Beweismaterial, führt Interviews und analysiert die vorliegenden Informationen. Sie erstellt einen Bericht mit Empfehlungen, der an das Ethik- und Ehrenkomitee weitergeleitet wird.

Schritt 4. Ehrengericht

In schwerwiegenden Fällen wird ein Ehrengericht einberufen. Es besteht aus ausgewählten Mitgliedern des Ethik- und Ehrenkomitees sowie unabhängigen Sachverständigen.

Das Ehrengericht führt eine formelle Anhörung durch, bei der beide Parteien – Beschwerdeführerin oder Beschwerdeführer und beschuldigtes Mitglied – ihre Standpunkte darlegen können. Nach Abschluss der Anhörung trifft das Ehrengericht eine Entscheidung über etwaige Disziplinarmaßnahmen oder Sanktionen.

Schritt 5. Entscheidung und Durchsetzung

Das Ehrengericht entscheidet über die erforderlichen Maßnahmen. Mögliche Sanktionen reichen von Verwarnungen über Schulungs- und Supervisionsverpflichtungen bis hin zur vorübergehenden oder dauerhaften Suspendierung der Mitgliedschaft. Die Entscheidung wird begründet schriftlich mitgeteilt.

Schritt 6. Berufung

Das beschuldigte Mitglied hat das Recht, gegen die Entscheidung des Ehrengerichts Berufung einzulegen. Eine separate Berufungskommission überprüft die Entscheidung und bestätigt, ändert oder hebt sie auf. Damit ist ein zweistufiges Verfahren gesichert, das den Grundsätzen guter Disziplinarpraxis entspricht.

Dokumentation und Rückmeldung

Vollständige Dokumentation.

Alle Schritte des Verfahrens werden sorgfältig dokumentiert, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Ergebnisse und Entscheidungen werden in einer zentralen Datenbank des Ethik- und Ehrenkomitees gespeichert – unter Beachtung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Rückmeldung an die Beteiligten.

Beschwerdeführerin oder Beschwerdeführer und betroffenes Mitglied werden über die endgültige Entscheidung und die daraus resultierenden Maßnahmen informiert.

Verfahrenslernen.

Wir bieten den Beteiligten die Möglichkeit zur Rückmeldung über das Verfahren selbst, um die Qualität künftiger Fallbearbeitungen kontinuierlich zu verbessern.

Für Klientinnen und Klienten – wie Sie sich an uns wenden können

Wenn Sie eine Beratung bei einem Mitglied des VpsyB e.V. in Anspruch genommen haben und sich nicht angemessen, respektvoll oder professionell behandelt fühlen, sind Sie bei uns richtig. Das Ethik- und Ehrenkomitee ist ausdrücklich auch für Sie da – als externe, unabhängige Anlaufstelle, die Ihre Anfrage ernst nimmt.

Wann Sie sich an uns wenden können

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie folgende Erfahrungen gemacht haben:

  • Sie haben Beratung in Anspruch genommen und fühlen sich respektlos oder herabwürdigend behandelt.
  • Vereinbarungen zur Schweigepflicht oder Vertraulichkeit wurden Ihrer Wahrnehmung nach verletzt.
  • Sie haben Verhalten erlebt, das Sie als Grenzüberschreitung wahrgenommen haben – emotional, fachlich oder körperlich.
  • Es wurden Ihnen heilkundliche Aussagen gemacht, obwohl die Beratung ausdrücklich außerhalb der Heilkunde stattfindet.
  • Werbung, Honorargestaltung oder Vertragsbedingungen entsprechen aus Ihrer Sicht nicht professionellen Standards.
  • Sie haben unspezifische Bedenken und möchten einfach mit jemandem sprechen, der die Beratungspraxis fachlich einordnen kann.

Ihr Schutz:

Vertraulichkeit ist Grundlage unserer Arbeit
Alle Anfragen, Gespräche und Schritte werden vertraulich behandelt. Ihr Anliegen wird nur den Komiteemitgliedern zugänglich, die mit der Sachbearbeitung betraut sind. Das Komitee unterliegt einer strikten Verschwiegenheitspflicht, die auch nach Beendigung des Verfahrens fortbesteht. Wir nehmen Ihre Sorgen ernst – ohne dass Sie befürchten müssen, dass Ihre persönliche Situation öffentlich wird.

Für Mitglieder – wenn Sie ethische Fragen haben

Auch als Mitglied des VpsyB e.V. können Sie sich jederzeit an das Ethik- und Ehrenkomitee wenden. Das Komitee versteht sich nicht in erster Linie als Kontrollorgan, sondern als kollegiale Beratungsinstanz für ethische Fragen, die in Ihrer Praxis auftauchen.

Wann das Komitee Sie unterstützen kann

  • Sie stehen vor einem ethischen Dilemma in einem Beratungsfall und möchten Ihre Position fachlich reflektieren.
  • Sie haben Bedenken hinsichtlich des Verhaltens einer Kollegin oder eines Kollegen aus dem Verband und möchten klären, wie Sie damit umgehen sollen.
  • Sie sind unsicher, ob ein bestimmtes Vorgehen mit dem Ethik-Kodex und dem Code of Conduct vereinbar ist.
  • Sie haben eine Beschwerde von einer Klientin oder einem Klienten erhalten und möchten das Komitee proaktiv informieren oder um Begleitung bitten.
  • Sie wünschen sich eine Fortbildung zu einem konkreten ethischen Thema in Ihrer Region oder in Ihrem Tätigkeitsfeld.

In all diesen Fällen sind Sie willkommen. Eine vertrauliche Beratung durch das Komitee ist eine Stärkung Ihrer professionellen Praxis – und kein Eingeständnis von Schwäche.

Im Gegenteil: Wer ethische Fragen aktiv reflektiert, zeigt genau das Maß an Selbstkritik und Verantwortlichkeit, das professionelle Beratung auszeichnet.

Organisationsordnung – Unabhängigkeit und Strukturen

Die Arbeit des Ethik- und Ehrenkomitees folgt einer schriftlich fixierten Organisationsordnung, die der Vorstand des VpsyB am 6. Juni 2024 beschlossen hat. Sie regelt die Beziehungen und Befugnisse zwischen Präsidentin, Ethik- und Ehrenkomitee, Ehrengericht, Vorstand und erweitertem Präsidium. Die zentralen Bestimmungen:

Strukturelle Unabhängigkeit

Eigenständige Gremien.

Das Ethik- und Ehrenkomitee und das Ehrengericht sind unabhängige Gremien innerhalb des VpsyB e.V. Sie sind ausschließlich den ethischen Richtlinien und den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet.

Berufung und Abberufung.

Die Mitglieder des Komitees und des Ehrengerichts werden gemäß den Bestimmungen der Satzung berufen und abberufen.

Keine Weisungsbefugnis der Präsidentin.

Die Präsidentin kann dem Komitee und dem Ehrengericht Empfehlungen geben, hat jedoch keine Weisungsbefugnis gegenüber deren unabhängigen Entscheidungen.

Teilnahmerecht ohne Stimmrecht.

Die Präsidentin hat das Recht, an den Sitzungen des Komitees und des Ehrengerichts teilzunehmen und ihre Meinung zu äußern – jedoch ohne Stimmrecht bei den Entscheidungen. Damit ist die strukturelle Unabhängigkeit der ethischen Entscheidungsfindung gesichert

Informationsrecht.

Die Präsidentin hat das Recht, Informationen über die allgemeinen Tätigkeiten des Komitees und des Ehrengerichts zu erhalten – soweit dies die Unabhängigkeit der Gremien nicht beeinträchtigt.

Zusammenarbeit mit Vorstand und erweitertem Präsidium

Der Vorstand ist das leitende Gremium des VpsyB e.V. und unterstützt die Präsidentin bei der Leitung des Verbandes. Die Schatzmeisterin oder der Schatzmeister übernimmt die wirtschaftliche Leitung. Das erweiterte Präsidium besteht aus der Präsidentin, dem Vorstand und weiteren Mitgliedern, die spezifische Aufgaben und Verantwortungen wahrnehmen.

Regelmäßige Treffen zwischen Präsidentin, Vorstand, erweitertem Präsidium und der Co-Leitung des Komitees finden mindestens einmal jährlich statt – um die Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den Gremien zu stärken, ohne die Unabhängigkeit des Komitees zu beeinträchtigen.

Teilnahmerecht ohne Stimmrecht.

Die Präsidentin hat das Recht, an den Sitzungen des Komitees und des Ehrengerichts teilzunehmen und ihre Meinung zu äußern – jedoch ohne Stimmrecht bei den Entscheidungen. Damit ist die strukturelle Unabhängigkeit der ethischen Entscheidungsfindung gesichert

Informationsrecht.

Die Präsidentin hat das Recht, Informationen über die allgemeinen Tätigkeiten des Komitees und des Ehrengerichts zu erhalten – soweit dies die Unabhängigkeit der Gremien nicht beeinträchtigt.

Konfliktlösung durch Mediation

Bei Unstimmigkeiten zwischen Präsidentin, Vorstand, erweitertem Präsidium und Komitee oder Ehrengericht wird ein Mediationsprozess eingeleitet, dem beide Seiten zustimmen müssen. Eine unabhängige Mediatorin oder ein unabhängiger Mediator wird ausgewählt, um den Konflikt zu lösen – unter Wahrung der strukturellen Unabhängigkeit von Komitee und Ehrengericht.

Inkrafttreten und Anpassungen

Die Organisationsordnung trat am 6. Juni 2024 mit Beschluss des Vorstandes in Kraft. Änderungen bedürfen der Zustimmung des Vorstandes sowie der Mehrheit der Mitglieder des Komitees und des Ehrengerichts. Damit ist auch die Weiterentwicklung der Ordnung an strukturelle Mehrheiten gebunden.

Rechtlicher Rahmen unserer Arbeit

Die Arbeit des Ethik- und Ehrenkomitees bewegt sich innerhalb eines klaren rechtlichen Rahmens. Wesentliche Bezugspunkte sind:

  • Heilpraktikergesetz (HeilprG) und Psychotherapeutengesetz (PsychThG). Sie definieren die Grenze der psychologischen Beratung außerhalb der Heilkunde – eine Grenze, deren Wahrung das Komitee aktiv einfordert.
  •  § 174c StGB (Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses). Verstöße in diesem Bereich werden vom Komitee mit besonderer Sorgfalt behandelt und bei Wunsch der betroffenen Person an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergegeben.
  • § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen). Die strafrechtliche Schweigepflicht ist eine zentrale Bezugsgröße für die Beurteilung von Vertraulichkeitsverletzungen.
  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Datenschutzfragen sind regelmäßig Bestandteil der Komiteearbeit.
  • Verbandsinterne Kodizes. Ethik-Kodex, Qualitäts-Kodex, Code of Conduct und Kodex Klientensicherheit sind die unmittelbaren verbandlichen Grundlagen unserer Arbeit.

Unsere Überzeugung

Die Tätigkeit des Ethics and Honor Committee ist von zentraler Bedeutung für die Aufrechterhaltung und Förderung der Glaubwürdigkeit und des Ansehens der Association for Non-Medical Counselors und ihrer Mitglieder. Durch die strikte Beachtung und Förderung hoher ethischer Standards schützen wir nicht nur die Interessen der Klientinnen und Klienten – wir stärken zugleich das professionelle und respektvolle Umfeld innerhalb unserer Branche.

Die Mitgliedschaft im VpsyB e.V. bedeutet, Teil einer Gemeinschaft zu sein, die sich höchsten ethischen Standards verpflichtet fühlt. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, dass die psychologische Beratung außerhalb der Heilkunde eine sichere, respektvolle und unterstützende Praxis bleibt – die das Vertrauen der Klientinnen und Klienten verdient.

Ein Verband ohne wirksame Ethikinstanz ist nur ein Logo. Ein Verband mit einer arbeitsfähigen, fachlich besetzten und strukturell unabhängigen Ethik-Instanz ist ein Versprechen – an seine Mitglieder, an Klientinnen und Klienten und an die Berufsöffentlichkeit.

Vielen Dank, dass Sie sich für die Arbeit des Ethik- und Ehrenkomitees interessieren – und für Ihr Engagement im Sinne einer ethisch verantwortungsvollen Beratungspraxis.

Kontakt zum Ethik- und Ehrenkomitee

Sie haben eine Frage, ein Anliegen, eine Beschwerde oder möchten einfach mit jemandem sprechen? Sie erreichen uns vertraulich über die Geschäftsstelle des VpsyB e.V. Ihre Anliegen werden vertraulich behandelt, und wir bemühen uns, Ihnen zeitnah zu helfen.

  • Telefon +49 (89) 23543044,
  • E-Mail: in**@***yb.org
  • Bitte vermerken Sie in Ihrer Anfrage, für das Ethik- und Ehrenkomitee – wir leiten Ihr Anliegen umgehend und vertraulich weiter.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Ethik- und Ehrenkomitee, in gleichberechtigter Co-Leitung von Anna Lena Fischer und Thomas Soller.