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Ethics and Honor Committee des VpsyB e.V.

... stellt sich vor - Aufgaben und Verfahren

Willkommen auf der Seite des Ethics and Honor Committee des Verbands Psychologischer Berater (VPSYB)

Unsere Mission besteht darin, die höchsten ethischen Standards in der nicht-medizinischen Beratung zu fördern und zu wahren, um sowohl die Integrität unserer Profession als auch das Vertrauen unserer Klientinnen und Klienten zu schützen. Das Ethik- und Ehrenkomitee des VpsyB wird von Anna Lena Fischer und Thomas Soller geleitet und setzt sich aus insgesamt sechs engagierten Mitgliedern zusammen.

Die Hauptaufgaben umfassen die Erarbeitung und Aktualisierung der Ethikrichtlinien, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Anforderungen und Entwicklungen im Bereich der psychologischen Beratung entsprechen. Zudem bieten wir Beratung und Unterstützung bei der Lösung ethischer Fragestellungen und Dilemmata an. Wir behandeln Beschwerden und Berichte über ethische Verstöße, um faire und gerechte Lösungen zu finden. Durch Workshops, Seminare und Weiterbildungsangebote fördern wir das Bewusstsein für ethische Fragen und die kontinuierliche berufliche Entwicklung unserer Mitglieder.

Ethik ist das Fundament unserer Profession. Eine ethische Beratungspraxis stellt sicher, dass die Rechte und das Wohl unserer Klientinnen und Klienten stets im Mittelpunkt stehen. Sie trägt dazu bei, eine vertrauensvolle Beratungsbeziehung aufzubauen, fördert das Wachstum und Wohlbefinden der Ratsuchenden und schützt gleichzeitig die Integrität des Beratungsberufs. Im Ethik- und Ehrenkomitee des VpsyB sind wir bestrebt, zentrale Werte wie Integrität, Vertraulichkeit, Respekt, Gerechtigkeit und Verantwortung zu fördern.

Die Tätigkeit des Ethics and Honor Committee ist von zentraler Bedeutung für die Aufrechterhaltung und Förderung der Glaubwürdigkeit und des Ansehens der VpsyB Association for Non Medical Counselors und ihrer Mitglieder. Durch die strikte Beachtung und Förderung hoher ethischer Standards schützen wir nicht nur die Interessen unserer Klienten, sondern stärken auch das professionelle und respektvolle Umfeld innerhalb unserer Branche.

Wir handeln ehrlich und mit festem moralischem Prinzip, respektieren die Privatsphäre und den Schutz der persönlichen Informationen unserer Klientinnen und Klienten, behandeln alle Personen mit Würde und achten auf ihre Rechte und Wünsche. Zudem setzen wir uns für faire und unparteiische Praktiken ein und sind uns unserer Verantwortung gegenüber Klientinnen und Klienten, der Gemeinschaft und dem Berufsstand bewusst.

Wenn Sie Fragen zu unseren Ethikrichtlinien haben, Unterstützung bei einer ethischen Fragestellung benötigen oder eine Beschwerde einreichen möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Unser Komitee ist auch Ansprechpartner für Klienten, die sich von psychologischen Beratern des VpsyB nicht gut beraten fühlen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Ethik- und Ehrenkomitee, geleitet von Anna Lena Fischer und Thomas Soller

Anna Lena Fischer Lag. Ethik Komitee
Thomas Soller Ethik Komitee

Ethics and Honor Committee Association for Non Medical Counselors – Aufgaben und Verfahren

I. Aufgaben

1. Überwachung der ethischen Standards:

  • Sicherstellung, dass alle Mitglieder der Association for Non Medical Counselors die festgelegten ethischen Richtlinien und professionellen Standards einhalten.
  • Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung dieser Richtlinien, um sie an aktuelle Entwicklungen anzupassen.

2. Beratung und Unterstützung:

  • Bereitstellung von Beratung und Unterstützung für Mitglieder, die ethische Fragen oder Bedenken haben.
  • Anbieten von Schulungen und Fortbildungen zu ethischen Themen und Standards.

3. Untersuchung von Beschwerden:

  • Entgegennahme, Prüfung und Untersuchung von Beschwerden über ethisches Fehlverhalten oder Verstöße gegen die Ehrenkodizes.
  • Durchführung von Untersuchungen in einem fairen, transparenten und vertraulichen Rahmen.

4. Durchführung von Disziplinarmaßnahmen:

  • Empfehlung geeigneter Disziplinarmaßnahmen für Mitglieder, die gegen die ethischen Richtlinien und Ehrenkodizes verstoßen haben.
  • Umsetzung dieser Maßnahmen nach Prüfung und Bestätigung durch das Ehrengericht.

5. Prüfung des Vorstands und erweiterten Präsidiums:

  • Überwachung und Prüfung der ethischen Integrität und des Verhaltens des Vorstands und des erweiterten Präsidiums der Association for Non Medical Counselors.
  • Sicherstellung, dass auch Führungspositionen den höchsten ethischen Standards entsprechen und transparent handeln.

6. Förderung der professionellen Integrität:

  • Förderung eines hohen Maßes an professioneller Integrität und Verantwortungsbewusstsein unter den Mitgliedern.
  • Veröffentlichung von Richtlinien und best practices, um die Einhaltung ethischer Standards zu unterstützen.

II. Verfahren

1. Einreichung von Beschwerden:

  • Beschwerden über mögliches Fehlverhalten sind schriftlich an die Ethics and Honor Committee zu richten.
  • Anonyme Beschwerden werden geprüft, es sei denn, sie enthalten keine substantiierten Beweise.

2. Vorläufige Prüfung:

  • Eine vorläufige Prüfung der Beschwerde wird durchgeführt, um deren Stichhaltigkeit und die Notwendigkeit einer vollständigen Untersuchung zu ermitteln.
  • Das betroffene Mitglied wird informiert und erhält die Möglichkeit, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben.

3. Untersuchungsverfahren:

  • Eine Untersuchungsgruppe wird gebildet, um die Beschwerde gründlich zu prüfen. Diese Gruppe sammelt Beweismaterial, führt Interviews und analysiert die Informationen.
  • Die Untersuchungsgruppe erstellt einen Bericht mit ihren Empfehlungen, der an das Ethics and Honor Committee weitergeleitet wird.

4. Ehrengericht:

  • In schwerwiegenden Fällen wird ein Ehrengericht einberufen. Dieses besteht aus ausgewählten Mitgliedern der Ethics and Honor Committee sowie unabhängigen Experten.
  • Das Ehrengericht führt eine formelle Anhörung durch, bei der beide Parteien (Beschwerdeführer und Beschuldigter) ihre Standpunkte darlegen können.
  • Nach Abschluss der Anhörung trifft das Ehrengericht eine Entscheidung über etwaige Disziplinarmaßnahmen oder Sanktionen.

5. Entscheidung und Durchsetzung:

  • Das Ehrengericht entscheidet über die Maßnahmen, die aufgrund der Untersuchungsergebnisse und der Anhörung erforderlich sind.
  • Mögliche Maßnahmen umfassen Verwarnungen, Schulungsverpflichtungen, vorübergehende oder dauerhafte Suspendierung der Mitgliedschaft sowie weitere Sanktionen.

6. Berufung:

  • Das beschuldigte Mitglied hat das Recht, gegen die Entscheidung des Ehrengerichts Berufung einzulegen.
  • Eine separate Berufungskommission überprüft die Entscheidung und bestätigt, ändert oder hebt sie auf.

III. Abschluss und Dokumentation

1. Dokumentation:

  • Alle Schritte des Verfahrens werden sorgfältig dokumentiert, um vollständige Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
  • Die Ergebnisse und Entscheidungen werden in einer zentralen Datenbank der Ethik- und Ehrenkommission gespeichert.

2. Rückmeldung:

  • Der Beschwerdeführer und das betroffene Mitglied werden über die endgültige Entscheidung und die daraus resultierenden Maßnahmen informiert.
  • Es wird eine Möglichkeit zur Rückmeldung und Verbesserung des Verfahrens angeboten, um zukünftige Fallbearbeitungen zu optimieren.

Organisationsordnung des Ethics and Honor Committee im VpsyB Association for Non Medical Counselors

1. Allgemeines

1.1. Diese Ordnung regelt die Beziehungen und Befugnisse des Präsidenten des VpsyB (im Folgenden „Präsident“) sowie des Ethics and Honor Committee (im Folgenden „Komitee“), des Vorstands, des erweiterten Präsidiums und des Ehrengerichts (im Folgenden „Ehrengericht“).

2. Unabhängigkeit des Ethics and Honor Committee und des Ehrengerichts

2.1. Das Komitee und das Ehrengericht sind unabhängige Gremien innerhalb des VpsyB.

2.2. Die Mitglieder des Komitees und des Ehrengerichts werden gemäß den Bestimmungen der Satzung des VpsyB berufen und abberufen.

2.3. Das Komitee und das Ehrengericht und sind nur den ethischen Richtlinien und den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet.

3. Befugnisse des Präsidenten

3.1. Der Präsident repräsentiert den VpsyB in allen öffentlichen Angelegenheiten und führt die verbandspolitischen Geschäfte.

3.2. Der Präsident kann dem Komitee und dem Ehrengericht Empfehlungen geben, hat jedoch keine Weisungsbefugnis gegenüber den unabhängigen Entscheidungen dieser Gremien.

3.3. Der Präsident hat das Recht, an den Sitzungen des Komitees und des Ehrengerichts teilzunehmen und seine Meinung zu äußern, jedoch ohne Stimmrecht bei den Entscheidungen dieser Gremien.

3.4. Der Präsident hat das Recht, Informationen über die allgemeinen Tätigkeiten des Komitees und des Ehrengerichts zu erhalten, soweit dies die Unabhängigkeit der Gremien nicht beeinträchtigt.

4. Aufgaben und Verfahren des Ethics and Honor Committee

4.1. Das Komitee überprüft und bewertet ethische Fragen, Anliegen und berufsethische Verstöße im Bereich der nicht-medizinischen Beratung.

4.2. Das Komitee erstellt Berichte und gibt Empfehlungen zu ethischen Standards und deren Einhaltung innerhalb des Verbandes.

4.3. Das Komitee informiert den Präsidenten über seine jährlichen Tätigkeiten und besondere Fälle, unter Wahrung der Vertraulichkeit und der Unabhängigkeit.

4.4. Das Komitee hat das Recht, bei allen Zertifizierungs- und Akkreditierungsprozessen einen von den Leitern des Komitees beauftragten Vertreter des Komitees zu entsenden.

5. Aufgaben und Verfahren des Ehrengerichts

5.1. Das Ehrengericht befasst sich mit berufsethischen Verstößen und anderen Disziplinarfällen innerhalb des Verbandes.

5.2. Der Präsident nimmt an den Sitzungen des Ehrengerichts teil, um seine Meinung zu äußern und zur Diskussion beizutragen, jedoch ohne Stimmrecht bei den Entscheidungen.

5.3. Das Ehrengericht erstellt Berichte und gibt Empfehlungen basierend auf der Untersuchung und Bewertung der vorgelegten Fälle.

6. Zusammenarbeit mit dem Vorstand und dem erweiterten Präsidium

6.1. Der Vorstand ist das leitende Gremium des VpsyB und unterstützt den Präsidenten bei der Leitung des Verbandes.

6.2. Der Schatzmeister übernimmt die wirtschaftliche Leitung und Verwaltung der finanziellen Angelegenheiten des Verbandes.

6.3. Das erweiterte Präsidium besteht aus dem Präsidenten, dem Vorstand und weiteren Mitgliedern, die spezifische Aufgaben und Verantwortungen innerhalb des Verbandes wahrnehmen.

6.4. Regelmäßige Meetings zwischen dem Präsidenten, dem Vorstand, dem erweiterten Präsidium und der Vorsitzenden des Komitees finden mindestens einmal im Jahr statt, um die Zusammenarbeit und Kommunikation zu stärken.

7. Konfliktlösung

7.1. Bei Unstimmigkeiten zwischen dem Präsidenten, dem Vorstand, dem erweiterten Präsidium und dem Komitee oder dem Ehrengericht wird ein Mediationsprozess eingeleitet, dem beide Seiten zustimmen müssen.

7.2. Ein unabhängiger Mediator wird ausgewählt, um den Konflikt zu lösen und sicherzustellen, dass die Unabhängigkeit des Komitees und des Ehrengerichts respektiert wird.

8. Inkrafttreten und Anpassungen

8.1. Diese Ordnung trat am 6.6,2024 mit Beschluss des Vorstandes des VpsyB in Kraft.

8.2. Änderungen dieser Ordnung bedürfen der Zustimmung des Vorstandes des VpsyB und der Mehrheit der Mitglieder des Komitees und des Ehrengerichts.
Ihre Anliegen werden vertraulich behandelt und wir bemühen uns, Ihnen zeitnah zu helfen. Sie können uns über unsere Kontaktinformationen erreichen.

 

 

 

Die Mitgliedschaft im VpsyB bedeutet, Teil einer Gemeinschaft zu sein, die sich höchsten ethischen Standards verpflichtet fühlt. Zusammen setzen wir uns dafür ein, dass die psychologische Beratung außerhalb der Heilkunde eine sichere, respektvolle und unterstützende Praxis bleibt, die das Vertrauen der Klientinnen und Klienten verdient. Vielen Dank, dass Sie sich für die Arbeit des Ethik- und Ehrenkomitees interessieren und für Ihr Engagement in der Förderung ethischer Beratungspraxis.