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Prüfungsordnung Gütesiegelprüfung des VpsyB e.V.

 

1 Zweck der Prüfung

1.1 Der Zweck der Prüfung besteht darin, festzustellen, ob lebens- und berufserfahrene Kandidatinnen und Kandidaten, über die im Berufsbild der psychologischen Berater und Beraterinnen aufgeführten höchsten Kompetenzen verfügen.

1.2 Der VpsyB Verband psychologischer Berater e.V., vertreten durch die Präsidentin Sandra Neumayr, ist die zertifizierende Organisation.

2 Organisation

2.1 Alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Erteilung des Qualitätssiegels werden einer Prüfungskommission übertragen.
Die Prüfungskommission besteht aus mindestens 8 Mitgliedern und wird von den Gründungsmitgliedern des VpsyB für eine Amtsdauer von 4 Jahren gewählt.
Eine Wiederwahl ist möglich. Die Mitglieder der Prüfungskommission unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.

2.2 Die Prüfungskommission konstituiert sich selbst. Sie ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse erfordern die einfache Mehrheit.

2.3 Aufgaben der Prüfungskommission:

  • Erlass der Prüfungsordnung und regelmäßige Aktualisierung
  • Festlegung der Prüfungsgebühren
  • Festlegung von Zeit und Ort der Prüfung
  • Bestimmung des Prüfungsprogramms
  • Bereitstellung der Prüfungsaufgaben und Durchführung der Prüfungen
  • Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung
  • Entscheidung über die Erteilung des Qualitätssiegels
  • Sicherstellung der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, insbesondere durch regelmäßige Aktualisierung des Qualifikationsprofils entsprechend den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes

3 Aufsicht/Öffentlichkeit

Die Prüfung steht unter der Aufsicht des VpsyB e.V. und ist nicht öffentlich. Bei praktischen und mündlichen Prüfungsteilen sind alle 8 Mitglieder der Prüfungskommission anwesend, während des schriftlichen Teils beaufsichtigen jeweils zwei Mitglieder der Prüfungskommission die Prüfung. Die Prüfungskommission behält sich vor, die Anzahl der Prüfer aus wichtigen Gründen auf 5 zu reduzieren.

4 Ausschreibung

Die Prüfung wird mindestens zwei Monate vor Prüfungsbeginn ausgeschrieben. Die Ausschreibung informiert über Prüfungsdaten, Prüfungsgebühr, Anmeldefrist und Ablauf der Prüfung.

5 Anmeldung

Der Anmeldung sind beizufügen:

  • Kopie eines amtlichen Ausweises mit Lichtbild
  • Zusammenstellung über bisherige berufliche Ausbildung und Praxis
  • Angabe zum Beratungsansatz
  • Kurze persönliche Vorstellung und Motivationsschreiben

6 Zulassung

Zur Prüfung wird zugelassen, wer:

  • eine Ausbildung zum psychologischen Berater absolviert hat
  • mindestens 10 Stunden Einzelsupervision und 8 beratungsrelevante Fachfortbildungen in den 12 Monaten vor Prüfungsantritt nachweisen kann
  • Mitglied im Verband VpsyB e.V. ist und
    Unabhängigkeitserklärung, Zustimmung und Einhaltung von Berufsordnung, Ethik-Kodex, Qualitäts-Kodex und Code of Conduct bestätigt hat.

7 Kosten

Der Prüfkandidat entrichtet nach bestätigter Zulassung zur Prüfung „Qualitätsgeprüfter psychologischer Berater VpsyB“ die Prüfungsgebühr.
Die Gebühr beträgt für Mitglieder des Verbandes 650 € (für Nichtmitglieder 890 €) und beinhaltet die Kosten für die Ausfertigung des Diploms und Materialgeld. Bei Nichtbestehen der Prüfung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Kandidaten, die fristgerecht zurücktreten oder aus entschuldbaren Gründen von der Prüfung zurücktreten müssen, erhalten die entrichtete Prüfungsgebühr abzüglich der Kosten zurückerstattet.

8 Durchführung der Prüfung

Eine Prüfung wird durchgeführt, wenn nach Ausschreibung mindestens 6 Kandidierende die Zulassungsbedingungen erfüllen.
Die Prüfung erfolgt in einer bis zu zweitägigen Präsenzveranstaltung

9 Rücktritt

Die Anmeldung zur Prüfung kann bis 6 Wochen vor Beginn der Prüfung zurückgezogen werden. Später ist ein Rücktritt nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich, wie Krankheit, Unfall, Mutterschaft oder Todesfall im näheren Umfeld. Der Rücktritt muss unverzüglich der Prüfungskommission mitgeteilt werden.

10 Nichtzulassung/Ausschluss

Kandidaten, die wissentlich falsche Angaben bezüglich der Zulassungsbedingungen machen oder die Prüfungskommission zu täuschen versuchen, werden nicht zur Prüfung zugelassen. Von der Prüfung ausgeschlossen wird, wer unzulässige Hilfsmittel verwendet, die Prüfungsordnung verletzt oder Mitglieder der Prüfungskommission zu täuschen versucht.

11 Abschluss und Beurteilung

11.1 Die Prüfungskommission entscheidet in einer Sitzung nach Abschluss der Prüfung über das Bestehen der Prüfung.

11.2 Die Beurteilung der Prüfungskommission erfolgt mit den Prädikaten „bestanden“ oder „nicht bestanden“.

11.3 Die Bewertung der einzelnen Prüfungsteile erfolgt nach einem Punktesystem.

11.4 Ein Protokoll der Sitzung ist für die Prüfkandidaten auf Wunsch einsehbar.

 

12 Prüfungsablauf

  • Schriftliche Prüfung: 180 Minuten psychologisches Grundwissen
  • Mündliche Prüfung: 60 Minuten Methodenkompetenz, Berufsrecht, Berufsethik, Qualitätskompetenz
  • Beratungspraxis: 30 Minuten Beratungsgespräch in Anwesenheit der Prüfungskommission
  • Kolloquium: 40 Minuten mündliche Prüfung, Fallbesprechung, Selbstreflexion
  • Eignungsüberprüfung