Zertifizierungskommission
Zertifizierungskommission des VpsyB e.V.
Ein Qualitätssiegel ist nur so viel wert wie das Verfahren, das ihm vorausgeht. Die Zertifizierungskommission des VpsyB e.V. ist die Instanz, die unsere Zertifizierungs- und Akkreditierungsverfahren konkret durchführt – fachlich besetzt, transparent organisiert und in ihrer Wirkung verbindlich.
Mission
Die Zertifizierungskommission verantwortet alle Verfahren, in denen der VpsyB e.V. Qualifikationen und Lehrgänge formal anerkennt.
Sie prüft, beurteilt und entscheidet – sowohl über die Zertifizierungen einzelner Beraterinnen und Berater als auch über die Akkreditierung von Ausbildungslehrgängen.
Struktur der Zertifizierungskommission
Prüfungskommission.
Verantwortet die individuellen Zertifizierungen für Beraterinnen und Berater – ProCounsel Cert (Basic, Professional, Expert) sowie das Gütesiegel Seal of Excellence.
Akkreditierungskommission.
Verantwortet die Zertifizierung von Ausbildungslehrgängen im Rahmen des ProCounsel Applied Education System – mit den Stufen CBTP, CPTP, CETP und CEIT.
Die beiden Bereiche arbeiten in vielen Fragen zusammen – etwa bei der Standardentwicklung, der gegenseitigen Anschlussfähigkeit der Zertifizierungen und der Qualitätssicherung in den jeweiligen Verfahren.
Prüfungskommission – Zertifizierung von Beraterinnen und Beratern
Aufgaben
Zertifizierungsprüfungen abnehmen.
Die Prüfungskommission führt die Prüfungen für die Zertifizierungsstufen des ProCounsel Cert (Basic, Professional, Expert) und für das Gütesiegel Seal of Excellence durch.
Zulassungsvoraussetzungen prüfen.
Die Kommission entscheidet über die Zulassung von Kandidatinnen und Kandidaten zur Prüfung, prüft die eingereichten Nachweise (Mitgliedschaft, Supervision, Fortbildungen, Berufserfahrung) und stellt sicher, dass die Prüfungsbedingungen einheitlich angewendet werden.
Prüfungsdurchführung in allen Formaten.
Schriftliche Prüfungen werden z.B. bei der Prüfung zum Seal of Excellence von jeweils zwei Mitgliedern der Prüfungskommission beaufsichtigt.
Praktische und mündliche Prüfungsteile finden in Anwesenheit von bis zu acht Kommissionsmitglieder (je nach Stufe der Zertifizierung) statt – um eine differenzierte und mehrperspektivische Beurteilung zu sichern.
Qualitätsentwicklung.
Die Kommission sichert die kontinuierliche Qualitätsentwicklung des Prüfungsverfahrens – insbesondere durch die regelmäßige Aktualisierung des Qualifikationsprofils entsprechend den Anforderungen des Arbeitsmarktes und den Entwicklungen in der Beratungswissenschaft.
Zusammensetzung und Verfahren
Die Prüfungskommission besteht aus mindestens acht Mitgliedern und wird von den Gründungsmitgliedern des VpsyB für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt.
Eine Wiederwahl ist möglich. Die Mitglieder der Prüfungskommission unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.
Die Kommission konstituiert sich selbst. Sie ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse erfordern die einfache Mehrheit.
Die Prüfungen stehen unter der Aufsicht des VpsyB e.V. und sind nicht öffentlich.
Prüfungsformate Inhalte und Ablauf
Erfahren Sie auf unsere eigenen Seite alle Details zu den einzelnen Zertifizierungsstufen, zu den Voraussetzungen und Details zu den Prüfungsabläufen und Inhalten.
Akkreditierungskommission – Zertifizierung von Ausbildungslehrgängen
Aufgaben
Akkreditierungsverfahren durchführen.
Die Kommission prüft Ausbildungslehrgänge entlang der Kernziele des ProCounsel Applied Education System – Klientensicherheit, ethische Berufspraktiken, professionelle Beratungsqualität, klare Abgrenzung zur Heilkunde, methodische Kompetenz.
Zertifizierungsstufen vergeben.
Auf Grundlage der Prüfung erteilt die Kommission die Zertifizierungsstufe – CBTP (Basic), CPTP (Professional), CETP (Expert) oder CEIT (Excellence in Training) – die der Qualität und Tiefe des jeweiligen Lehrgangs entspricht.
Regelmäßige Re-Evaluierung.
Akkreditierte Institute werden in regelmäßigen Abständen re-evaluiert – mit interner Selbstbewertung der Institute und externer Prüfung durch die Kommission. Dies sichert, dass die Ausbildungsqualität dauerhaft auf dem geprüften Niveau bleibt.
Lehrkräftefortbildung verankern.
Die Kommission begleitet die Verpflichtung akkreditierter Institute zur kontinuierlichen Fortbildung ihrer Lehrkräfte und prüft, dass diese Fortbildung tatsächlich stattfindet.
Standards weiterentwickeln.
Die Kommission entwickelt die Akkreditierungsstandards in Abstimmung mit dem Wissenschaftlichen Beirat und dem Ethik- und Ehrenkomitee kontinuierlich weiter – im Lichte aktueller beratungswissenschaftlicher Entwicklungen und der Anforderungen des Arbeitsmarktes.
Zusammensetzung und Verfahren
Die Akkreditierungskommission setzt sich aus erfahrenen Beraterinnen und Beratern, Lehrenden und Vertreterinnen oder Vertretern der Beratungswissenschaft zusammen.
Bei Zertifizierungs- und Akkreditierungsprozessen ist auch ein Vertreter des Ethik- und Ehrenkomitees beteiligt – als zusätzliche ethische Qualitätssicherung.
Erfahren Sie auf unsere eigenen Seite alle Details zu den einzelnen Zertifizierungsstufen, zu den Voraussetzungen und Details zu den Prüfungsabläufen und Inhalten.

Alexander Bruckner
Leiter der Zertifizierung - Chair of the Certification Commission for Psychological Counselors and Training Institutes for Psychological Counseling
Zusammenwirken der beiden Bereiche
Anschluss zwischen Ausbildung und Berufszertifizierung.
Wer eine durch das ProCounsel Applied Education System akkreditierte Ausbildung absolviert hat, hat verlässliche Voraussetzungen für die anschließende ProCounsel-Cert-Zertifizierung. Die Akkreditierungsstandards und die Prüfungsanforderungen werden bewusst aufeinander abgestimmt.
Gemeinsame Standardentwicklung.
Beide Bereiche entwickeln ihre Verfahren in Abstimmung – damit aus akkreditierter Ausbildung tatsächlich zertifizierungsfähige Beraterinnen und Berater hervorgehen.
Mitwirkung des Ethik-Komitees.
Bei beiden Verfahren ist das Ethik- und Ehrenkomitee strukturell beteiligt – über entsandte Vertreter, die sicherstellen, dass ethische Aspekte in Prüfung und Akkreditierung verbindlich Berücksichtigung finden.
Kontakt zur Zertifizierungskommission
Sie möchten sich als Beraterin oder Berater zertifizieren lassen, einen Lehrgang zur Akkreditierung anmelden oder haben Fragen zu Verfahren und Voraussetzungen? Die Geschäftsstelle leitet Ihre Anfrage vertraulich an den zuständigen Bereich weiter.
Wir freuen uns auf den Austausch!
- Telefon +49 (89) 23543044,
- E-Mail: in**@***yb.org
- Bitte vermerken Sie in Ihrer Anfrage, ob Sie sich zur Berater-Zertifizierung (ProCounsel Cert) oder zur Lehrgangs-Akkreditierung (ProCounsel Applied Education System) wenden.
