Gremien des Verbandes VpsyB

Wer wir sind – die Gremien des VpsyB e.V

Eine kurze Orientierung über die Strukturen, die unseren Verband tragen

 

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VpsyB e.V. Verband Psychologischer Berater Association for non medical counselors

Ein Berufsverband, der Standards setzen will, muss seine eigenen Strukturen klar offenlegen. Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick darüber, wer den VpsyB e.V. führt, wer ihn berät und wer seine ethischen Standards wahrt.

Vier Gremien – ein gemeinsamer Auftrag

Die Verbandsarbeit des VpsyB e.V. – Association for Non-Medical Counselors – wird von drei aufeinander bezogenen Gremien getragen. Jedes Gremium hat einen klar umrissenen Aufgabenbereich, verfolgt eine eigene Logik und arbeitet mit eigener Verantwortlichkeit. Gemeinsam bilden sie die Struktur, die unseren Verband trägt:

Das Präsidium

ist der gesetzliche Vorstand im Sinne § 26 BGB. Es leitet den Verband, vertritt ihn nach außen und trägt die strategische und operative Gesamtverantwortung

Das Erweiterte Präsidium

ist ein beratendes Gremium, das die Breite des Berufsfeldes in die strategische Arbeit einbringt – fachlich, regional und biografisch.

Das Ethik- und Ehrenkomitee

ist die unabhängige Instanz, die ethische Standards wahrt, Beschwerden entgegennimmt und die Integrität des gesamten Verbandes prüft – einschließlich Vorstand und Erweitertem Präsidium.

Der Gestaltungsrat

Eine Stimme für Ausbildung und Berufseinstieg

Der Gestaltungsrat gibt Menschen in Ausbildung und am Beginn ihrer beruflichen Tätigkeit eine feste Stimme in der Projektarbeit des Verbandes – beratend, mitgestaltend und strukturell verankert.

Diese Konstruktion ist nicht zufällig gewählt. Sie folgt einer einfachen Logik guter Verbandsführung: Wer entscheidet, wer berät, und wer kontrolliert, sind unterschiedliche Funktionen, die personell und strukturell sauber getrennt sein müssen.

1. Das Präsidium

Vorstand im Sinne § 26 BGB – satzungsgemäß, ehrenamtlich, demokratisch legitimiert

Das Präsidium ist der gesetzliche Vorstand des Vereins. Es ist durch die Mitgliederversammlung gewählt, satzungsgemäß bestimmt und vertritt den Verband nach außen. Alle Präsidiumsmitglieder arbeiten ehrenamtlich – das ist eine bewusste Entscheidung, die unabhängige, gemeinwohlorientierte Führung sichert.

Funktionen des Präsidiums

  • Präsidentin – Hon.-Prof. Sandra Neumayr-Sopp führt den Verband, verantwortet die strategische Ausrichtung und vertritt den Verband nach außen.
  • Vizepräsidentin / Vizepräsident – Stellvertretung und strategische Unterstützung.
  • Schatzmeisterin / Schatzmeister – Finanzielle Steuerung, Budgetierung, Jahresabschluss.

Was sind die Aufgaben des Präsidiums

Strategische Entscheidungen treffen, operative Leitung sichern, Beschlüsse der Mitgliederversammlung umsetzen, den Verband nach außen vertreten, finanzielle Verlässlichkeit gewährleisten und die Arbeit der Kommissionen unter Wahrung ihrer fachlichen Unabhängigkeit unterstützen.

2. Das Erweiterte Präsidium

Beratendes Gremium für Fachbereiche, Regionen und strategische Schwerpunkte

Das Erweiterte Präsidium unterstützt das Präsidium in strategischen Fragen.

Es hat keine eigene rechtliche Vertretungsbefugnis nach außen – es wirkt nach innen, als Resonanzraum für die Verbandsarbeit und als strukturelles Bindeglied zwischen dem Vorstand und den unterschiedlichen Fach- und Regionalperspektiven der Mitgliedschaft.

Wer im Erweiterten Präsidium vertreten ist

  • Fachliche Vielfalt – Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Tätigkeitsfelder: Arbeitswelt und EAP, Familien- und Paarberatung, Beratung älterer Menschen, Klientensicherheit, Trauerbegleitung, internationale und interkulturelle Beratung.
  • Regionale Verteilung – Mitglieder aus unterschiedlichen Regionen und Bundesländern.
  • Methodische Pluralität – Humanistische, systemische, lösungsfokussierte, kognitiv-behaviorale und psychodynamische Hintergründe.
  • Generationenmischung – Erfahrene und nachwachsende Berufsangehörige im gemeinsamen Gremium.

Was sind die Aufgaben des Präsidiums

  • Strategische Beratung des Vorstandes,
  • epräsentation von Fachbereichen, regionale Verankerung der Verbandsarbeit, Verbindung zur Mitgliedschaft,
  • Mitwirkung bei berufspolitischen Initiativen wie dem Mental Health Program und
  • Brücke zu den Kommissionen des Verbandes.

3. Das Ethik- und Ehrenkomitee

Ethics and Honor Committee – unabhängige Aufsichtsinstanz, Beschwerdestelle, Hüter der Standards

Das Ethik- und Ehrenkomitee ist die unabhängige Instanz innerhalb des VpsyB e.V., die ethische Standards wahrt, Beschwerden entgegennimmt und die Integrität des gesamten Verbandes prüft.

Es wird in einer gleichberechtigten Doppelspitze geführt – mit gleichen Rechten und gleicher Stimme.

Was sind die Aufgaben des Kommites

  • Ethische Standards wahren – Überwachung, Aktualisierung und Weiterentwicklung der Kodizes.
  •  Mitglieder unterstützen – Vertrauliche Beratung bei ethischen Fragen und Dilemmata; Workshops und Fortbildungen.
  • Klientinnen und Klienten schützen – Externe, unabhängige Anlaufstelle für Ratsuchende, die sich unangemessen behandelt fühlen.
  • Vorstand und Erweitertes Präsidium prüfen – Auch die Führungsebenen unterliegen der ethischen Aufsicht des Komitees.
  • Disziplinarverfahren begleiten – Sechsstufiges Beschwerdeverfahren mit Berufungsmöglichkeit.

Strukturelle Unabhängigkeit

Die Präsidentin kann am Komitee teilnehmen, hat aber kein Stimmrecht und keine Weisungsbefugnis. Diese strukturelle Unabhängigkeit ist in der Organisationsordnung vom 6. Juni 2024 verankert.

4. Der Gestaltungsrat

Beteiligungsgremium für Menschen in Ausbildung und am Beginn der beruflichen Tätigkeit

Ein Berufsverband lebt davon, dass die nachkommende Generation nicht nur ausgebildet, sondern gehört wird. Der Gestaltungsrat gibt den Menschen, die heute in die psychologische Beratung außerhalb der Heilkunde hineinwachsen, eine feste Stimme in der Arbeit des Verbandes.

Warum es den Gestaltungsrat gibt

Wer sich in Ausbildung befindet oder am Anfang der beruflichen Tätigkeit steht, bringt eine eigene, wertvolle Perspektive mit – auf die Ausbildung, den Berufseinstieg und die Zukunft des Feldes. Der Gestaltungsrat schafft einen geordneten und verlässlichen Rahmen, damit diese Perspektive nicht nur punktuell gehört, sondern strukturell verankert wird. Bewusst verstehen wir ihn nicht als bloßes „Nachwuchsgremium“: Vorhandene berufliche und lebensweltliche Erfahrung wird ernst genommen und wirksam. Zugleich entsteht zusätzliche, geordnete Arbeitskapazität für die wachsende Projektarbeit des Verbandes.

Wer im Gestaltungsrat mitwirkt

Dem Gestaltungsrat gehören Mitglieder des VpsyB e.V. an, die sich in einer Ausbildung im Feld der psychologischen Beratung außerhalb der Heilkunde befinden oder am Beginn ihrer beruflichen Tätigkeit stehen. Bei der Zusammensetzung wird auf eine ausgewogene fachliche und regionale Repräsentation geachtet.
Die Mitwirkung erfolgt durch Berufung des Vorstands für eine Amtszeit von drei Jahren; eine erneute Berufung ist möglich.

Was sind die Aufgaben des Gestaltungsrats

  • Mitwirkung an Projekten des Verbandes – von der Fachentwicklung über die Forschung (etwa den PsyBer-Survey) bis zur Öffentlichkeits- und Veranstaltungsarbeit
  • Eigenverantwortliche Bearbeitung einzelner, klar umgrenzter Projekte, die der Vorstand überträgt
  • Einbringung der Ausbildungs- und Berufseinstiegsperspektive in strategische Entscheidungen
  • Federführung in der Beratung bei Vorhaben, die die Teilnehmenden- und Ausbildungsperspektive unmittelbar betreffen
  • Verbindung zur Mitgliedschaft – zu den in Ausbildung befindlichen und neu eintretenden Mitgliedern

Stellung im Zusammenspiel der Gremien

Der Gestaltungsrat wirkt beratend und nach innen. Intern sind seine Mitglieder in den eigenen Angelegenheiten des Gremiums voll stimmberechtigt; gegenüber den Organen bringt er seine Position als einheitliches Votum ein. Die Entscheidung trifft der Vorstand. Der Gestaltungsrat trägt Beschlüsse und Empfehlungen des Verbandes mit oder begründet ausdrücklich eine abweichende Position.
Wie alle Gremien ist der Gestaltungsrat der Satzung nachgeordnet und an die Kodizes des Verbandes – Ethik-Kodex, Qualitäts-Kodex und Code of Conduct – gebunden. Er begründet keine eigene Vertretungsbefugnis nach außen; die Vertretung obliegt ausschließlich dem Vorstand (Präsidium i. S. d. § 26 BGB).

Kontakt und Mitwirkung

Der Gestaltungsrat wird vom Vorstand durch Berufung zusammengesetzt. Eine offene Bewerbung ist nicht vorgesehen. Vorschläge für eine Mitwirkung kommen in der Regel aus dem Verband, aus den kooperierenden Ausbildungsstätten oder aus den Gremien selbst. Über eine Berufung entscheidet der Vorstand nach den Kriterien einer ausgewogenen fachlichen und regionalen Repräsentation.
Für Rückfragen zum Gestaltungsrat wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des VpsyB e.V. (in**@***yb.org)

Konsultations- und Geschäftsverteilungsordnung

Wie die Gremien zusammenwirken – wer berät, wer mit welchem Stimmanteil votiert und wer entscheidet

Der VpsyB e.V. verbindet eine rechtlich klare Entscheidungsstruktur mit einer breiten, partizipativen Beratungspraxis. Die Konsultations- und Geschäftsverteilungsordnung regelt, wie die Gremien bei Vorhaben und Beschlüssen zusammenwirken: Sie bestimmt, wer die Beratung führt, wer mit welchem Stimmanteil ein Votum abgibt und wer entscheidet. So bleibt der Verband handlungsfähig, ohne dass Zuständigkeiten verwischen oder unnötige Parallelabstimmungen entstehen.

Die wichtigsten Grundsätze

  • Der Vorstand (Präsidium i. S. d. § 26 BGB) entscheidet und vertritt den Verband; die Entscheidungsbefugnis ist nicht delegierbar.
  • Die übrigen Gremien wirken beratend: Ethik-Komitee, Erweitertes Präsidium und Gestaltungsrat werden bei bedeutsamen Vorhaben ständig angehört, der Wissenschaftliche Beirat anlassbezogen.
  • Jedem Vorgang wird ein federführendes Gremium zugeordnet, das die inhaltliche Beratung vorbereitet.
  • Die Gremien geben ein gewichtetes Gesamtvotum ab; es ist eine Empfehlung und ersetzt die Entscheidung des Vorstands nicht.
  • Voten, Gesamtvotum und Beschluss werden nachvollziehbar dokumentiert.

Klare Entscheidungsstruktur.

Das Präsidium trifft die rechtlich bindenden Entscheidungen. Das Erweiterte Präsidium berät, das Ethik-Komitee wahrt die Standards. Niemand entscheidet, was er nicht entscheiden soll.

Ethische Aufsicht über alle Ebenen.

Das Ethik- und Ehrenkomitee prüft auch Vorstand und Erweitertes Präsidium. Damit ist ausgeschlossen, dass ethische Maßstäbe nur für die Mitgliederbasis gälten.

Strukturierte Unabhängigkeit.

Die Präsidentin nimmt am Ethik-Komitee teil – aber ohne Stimmrecht. Sie kann beraten, aber nicht entscheiden. Das ist verbandsrechtlich sauber und politisch klug.

Konfliktlösung durch Mediation.

Bei Unstimmigkeiten zwischen den Gremien greift ein strukturierter Mediationsprozess mit unabhängiger Mediation – ohne dass eine Seite die andere überstimmen kann.

Jährliche Berichterstattung.

Alle Kommissionen berichten dem Präsidium, das Ethik-Komitee einmal jährlich der Präsidentin – unter Wahrung der Vertraulichkeit. Damit ist auch die strategische Kohärenz der Verbandsarbeit gesichert.

Das vollständige Verfahren – Federführung, Stimmanteile und Ablauf der Votenbildung – ist in einer eigenen Ordnung geregelt. Diese können Sie hier herunterladen.

Was sonst noch zur Verbandsstruktur gehört

Neben den vier  Gremien gibt es weitere Strukturen, die die Verbandsarbeit tragen –

  • etwa die Zertifizierungskommission (Prüfung von Beraterinnen und Beratern sowie Akkreditierung von Ausbildungslehrgängen), den Wissenschaftlichen Beirat (wissenschaftliche Fundierung der Verbandsarbeit) und die
  • Fachkommissionen (thematische Schwerpunkte wie Klientensicherheit, Arbeitswelt, Familienberatung). Eine Übersicht über diese fachlichen Strukturen finden Sie auf der Seite der Kommissionen des VpsyB.

Kontakt

Sie haben eine Anfrage an eines unserer Gremien? Sie möchten ein bestimmtes Gremium ansprechen oder wissen nicht genau, wer für Ihr Anliegen zuständig ist? Die Geschäftsstelle des VpsyB e.V. leitet Ihre Anfrage vertraulich an die zuständige Stelle weiter.
Geschäftsstelle des VpsyB e.V.

  • Telefon +49 (89) 23543044,
  • E-Mail: in**@***yb.org
  • Bitte vermerken Sie in Ihrer Anfrage, an welches Gremium Sie sich richten möchten – wir leiten Ihr Anliegen umgehend und vertraulich weiter.

Wir freuen uns, dass Sie sich für die Strukturen unseres Verbandes interessieren. Sie sind das Fundament unserer Arbeit – und unsere Form, Verantwortung für ein Berufsbild zu übernehmen.