Positionspapiere 

Positionspapiere des VpsyB e.V.

Sechs fachliche Stellungnahmen zur Anerkennung psychologischer Beratung außerhalb der Heilkunde

VpsyB e.V. Verband Psychologischer Berater Association for non medical counselors

Worum es bei unseren Positionspapieren geht

Ein Positionspapier ist ein schriftliches Fachdokument, in dem ein Verband zu einer klar umrissenen Frage öffentlich Stellung bezieht. Es enthält eine Problembeschreibung, eine fachliche Einordnung, die Position des Verbandes und eine konkrete Handlungsaufforderung an einen klar benannten Adressaten. Positionspapiere sind kein Antrag, keine Studie und keine Petition — sie sind das übliche Kommunikationsformat zwischen Verbänden, Ministerien, Ausschüssen, Kostenträgern und Fachgesellschaften.

Der VpsyB legt eine Reihe von sechs aufeinander aufbauenden Positionspapieren vor. Die Reihenfolge ist nicht willkürlich: Das Abgrenzungspapier ist das Referenzdokument, auf das alle weiteren Papiere verweisen können, und steht deshalb an erster Stelle. Inhaltliche Federführung liegt bei der Professur für Beratungspsychologie in Abstimmung mit Vorstand, erweitertem Präsidium und Ethikkommission. Alle Papiere sind über diese Seite zum Download verfügbar.

Positionspapier 1 — Psychologische Beratung und Heilkunde: Zur rechtlichen und fachlichen Abgrenzung

Adressaten:

Bundesministerium für Gesundheit, Deutscher Bundestag, Kammern, Fachöffentlichkeit.

Dieses Papier ist das Referenzdokument der gesamten Reihe. Es bestimmt den Begriff der Heilkunde nach § 1 Heilpraktikergesetz, grenzt psychologische Beratung systematisch von der approbierten Psychotherapie nach dem Psychotherapeutengesetz ab und beschreibt das Abgrenzungskonzept, das in der Berufsordnung und in der Zertifizierungsordnung des Verbandes bereits verbindlich verankert ist. Das Papier ist juristisch sauber gefasst und wird in allen weiteren Veröffentlichungen des Verbandes als rechtliche Grundlage zitiert.

Kernaussage:

Psychologische Beratung außerhalb der Heilkunde ist ein eigenständiger, klar abgegrenzter Beitrag zur Primärprävention. Sie diagnostiziert nicht, sie behandelt nicht, sie therapiert nicht — und gerade dadurch erfüllt sie eine Funktion, die das approbierte Versorgungssystem entlastet, ohne in dessen Zuständigkeitsbereich einzugreifen.

Positionspapier 2 — Qualität sichern ohne Gesetz: Der VpsyB-Ansatz zur Selbstregulierung

Adressaten:

GKV-Spitzenverband, Verband der Privaten Krankenversicherung, Verband der Ersatzkassen, Verbraucherzentralen.

Solange kein Berufsgesetz besteht, ist die fachlich fundierte Selbstregulierung des Berufsstandes der zentrale Mechanismus zur Qualitätssicherung.

Das Papier stellt das vierstufige Zertifizierungssystem des VpsyB mit DQR- und ECTS-Verankerung vor (Basic DQR 4 / 15 ECTS, Professional DQR 5 / 30 ECTS, Expert DQR 6 / 50 ECTS, Seal of Excellence DQR 7 / 65 ECTS) und beschreibt die ergänzenden Strukturen: Code of Conduct, Berufsordnung, Beschwerdeordnung und Rezertifizierungsverfahren.

Internationale Vergleichsanker liefern die Standards der American Counseling Association (2014), der British Association for Counselling and Psychotherapy (2018) und des National Board for Certified Counselors.

Kernaussage:

Der Verband nimmt seine Verantwortung für die Qualität wahr — auch ohne staatlichen Rahmen. Diese Selbstregulierung ist nicht ein Provisorium auf dem Weg zum Berufsgesetz, sondern ein eigenständiger Qualitätsanker, der dem internationalen Stand professioneller Selbstregulierung entspricht.

Positionspapier 3 — Psychische Belastung, Wartezeiten, Versorgungslücken: Zur Rolle psychologischer Beratung in der Primärprävention

Adressaten:

Bundesministerium für Gesundheit, Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, gesetzliche und private Krankenversicherung.

Dieses Papier ist das versorgungspolitisch zentrale Dokument der Reihe. Es nimmt die im öffentlichen Diskurs gut dokumentierten Befunde auf — durchschnittliche Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz von rund zwanzig Wochen (Bundespsychotherapeutenkammer, laufend aktualisiert), anhaltend hohe Prävalenz depressiver Symptomatik (Robert Koch-Institut, laufend aktualisiert; DEGS-Modul), psychische Erkrankungen unter den führenden Ursachen für Arbeitsunfähigkeit (Wittchen et al., 2011) — und entwickelt daraus die These, dass niederschwellige primärpräventive Angebote einen substantiellen Entlastungsbeitrag für das Versorgungssystem leisten können, sofern die Abgrenzung zur Heilkunde strikt eingehalten wird (vgl. zur Wirksamkeit Cape et al., 2010; Cuijpers et al., 2009).

Das Papier beschreibt die rechtlichen Anknüpfungspunkte (insbesondere § 20 SGB V) und benennt konkrete Modellprojekte und Finanzierungsoptionen.

Kernaussage:

Wo Wartezeiten lang und Belastungen hoch sind, kann professionelle, klar abgegrenzte Beratung auffangen, was sonst zu Erkrankung und Folgekosten führt — für Betroffene, ihre Angehörigen, Unternehmen und das Sozialsystem.

Positionspapier 4 — Sichtbarkeit schaffen: Zur Aufnahme der psychologischen Beratung in die Klassifikation der Berufe

Adressaten:

Bundesagentur für Arbeit, BERUFENET, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Wer in einer öffentlichen Statistik nicht vorkommt, existiert für die Versorgungsforschung nicht. Die Klassifikation der Berufe (KldB) ist das Referenzsystem der amtlichen Beschäftigungs- und Berufsstatistik in Deutschland.

Das Papier formuliert die fachliche Begründung für die Aufnahme der psychologischen Beratung außerhalb der Heilkunde in die KldB und flankiert den parallel laufenden formalen Antrag des Verbandes an die Bundesagentur für Arbeit. Es ist verwaltungsnah formuliert.

Kernaussage:

Die Aufnahme in die KldB ist ein verwaltungstechnisch unkomplizierter, aber strategisch entscheidender Schritt: Sie macht das Berufsfeld in den amtlichen Statistiken sichtbar und schafft die Grundlage für jede weitere versorgungs- und arbeitsmarktpolitische Diskussion.

Positionspapier 5 — Psychologische Beratung in der Arbeitswelt: Gefährdungsbeurteilung, betriebliche Gesundheitsförderung und betrieblicher Präventionsbedarf

Adressaten:

Arbeitgeberverbände, Industrie- und Handelskammern, Dienstleister im Bereich Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, Akteure der betrieblichen Gesundheitsförderung.

Die Arbeitswelt ist das operativ zugänglichste und wirtschaftlich bedeutsamste Tätigkeitsfeld für psychologische Beratung außerhalb der Heilkunde. Das Papier nutzt die seit 2013 bestehende gesetzliche Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz als Anknüpfungspunkt: Wo eine Gefährdungsbeurteilung Belastungen identifiziert, ist die psychologische Beratung die logische niederschwellige Folgeleistung — ohne in heilkundliche Indikation einzutreten.

Das Papier beschreibt die rechtliche Doppelgrundlage aus § 20b SGB V (betriebliche Gesundheitsförderung) und § 3 Nr. 34 EStG (steuerfreie Arbeitgeberleistungen bis 600 Euro je Beschäftigtem) und entwickelt Modelle für die Integration psychologischer Beratung in die betriebliche Präventionslandschaft.

Die internationale Forschung dokumentiert die Wirksamkeit betrieblicher Gesundheitsförderungsprogramme bei sorgfältiger Implementierung (Goetzel et al., 2014).

Kernaussage:

Unternehmen verlieren erhebliche Werte durch psychisch bedingte Fehlzeiten und Fluktuation. Eine professionell qualifizierte, klar abgegrenzte psychologische Beratung kann hier einen messbaren Beitrag zur Gesunderhaltung der Beschäftigten und zur wirtschaftlichen Stabilität des Unternehmens leisten.

Positionspapier 6 — Europäische Perspektiven: Was Deutschland vom österreichischen Modell lernen kann

Adressaten:

Gesundheits- und Bildungspolitik, Fachpresse, Hochschulen, deutschsprachiger Fachdiskurs.

Das thematisch breiteste Papier der Reihe. Es stellt das österreichische Modell der Lebens- und Sozialberatung — in Österreich seit 1990 als reglementiertes Gewerbe nach Gewerbeordnung etabliert — systematisch dar und arbeitet konkrete Lehren für Deutschland heraus.

Die Partner im deutschsprachigen Raum wirken inhaltlich mit.

Das Papier ist auch für ein wissenschaftlich interessiertes Allgemeinpublikum lesbar und eignet sich besonders für Fachpresse und Hochschullehre.

Kernaussage:

Es gibt im deutschsprachigen Raum bereits ein funktionierendes, rechtlich verankertes Modell für die Anerkennung außerklinischer Beratung. Ein Blick über die Grenze ersetzt keine eigene Lösung — er erleichtert sie aber erheblich.

Wie die Papiere zusammenspielen

Die sechs Papiere sind eigenständig lesbar, bauen aber inhaltlich aufeinander auf.

  • Papier 1 liefert den juristischen Rahmen, auf den alle weiteren Papiere zurückgreifen.
  • Papier 2 definiert die Qualitätsstandards des Berufsstandes.
  • Papier 3 entwickelt die versorgungspolitische Argumentation.
  • Papier 4 sorgt für statistische Sichtbarkeit.
  • Papier 5 erschließt das wirtschaftlich wichtigste Tätigkeitsfeld.
  • Papier 6 weitet die Perspektive nach Europa.

 

Alle Papiere stehen auf dieser Seite zum Download bereit. Eine Kurzfassung in Form eines Factsheets ist zu jedem Papier verfügbar.

Weiterführende Information

Pressekontakt: in**@***yb.org  –  Tel: 089-23543044]
Verantwortlich: Hon.-Prof. Sandra Neumayr-Sopp, Präsidentin VpsyB e. V.